Krebsfrüherkennungsuntersuchungen/
Vorsorge 

Laut §25 des Sozialgesetzbuches V (Gesetzliche Krankenversicherung) hat jeder Versicherte kostenlosen Anspruch auf ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Die Krebsfrüherkennungsrichtlinien sehen bei Frauen folgende Untersuchungen einmal jährlich vor:

  • ab dem Alter von 20 bis 34 Jahren: gynäkologische Untersuchung mit einem Zellabstrich vom Muttermund
  • ab dem Alter von 35 Jahren: gynäkologische Untersuchung plus alle 3 Jahre ein CoTest bestehend aus einem Zellabstrich kombiniert mit einem HPV Test
  • ab dem Alter von 30 Jahren: Tastuntersuchung der Brust
  • ab dem Alter von 50 Jahren: rektale Untersuchung, sowie entweder eine Darmspiegelung (Koloskopie) alle 10 Jahre oder alternativ alle zwei Jahre einen Stuhltest (iFobt), der bei Auffälligkeit eine Koloskopie nach sich zieht
  • ab dem Alter von 50 bis 75 Jahren: alle 2 Jahre Mammografiescreening

Zusatzuntersuchungen

Darüber hinaus gibt es andere empfehlenswerte und sinnvolle Zusatzuntersuchungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind. Diese können wir Ihnen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) anbieten.

  • Ultraschalluntersuchung des kleinen Beckens
  • Ultraschallkontrolle eines Intrauterinpessars
  • Ultraschalluntersuchung der Brustdrüsen
  • Dünnschichtzytologie
  • Testung auf humane Papillomaviren (HPV)
  • Testung auf sexuell übertragbare Erkrankungen
  • Für alle Frauen ab 35 Jahren Zellabstrich vom Muttermund in den 2 Jahren zwischen den CoTests 
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